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  • Umtausch ausländischer Führerausweis

Umtausch ausländischer Führerausweis (Kategorie B)

Du ziehst in die Schweiz und wohnst hier länger als ein Jahr? Dann musst Du Deinen ausländischen Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umtauschen. (Ausnahmen Berufsfahrer) Dazu musst Du ein Gesuch in Deinem Wohnkanton zum Umschreiben stellen.

Du erhältst den schweizerischen Führerausweis, wenn Du auf einer Kontrollfahrt nachweist, dass Du die Verkehrsregeln kennst und Dein Fahrzeug sicher führen kannst. Die Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden. Das heisst, Du musst sie beim ersten Mal bestehen. Bleibst Du der Kontrollfahrt unentschuldigt fern, gilt sie als nicht bestanden.

Ablauf:

  • Fülle das Gesuchformular zum Umtausch eines ausländischen Führerausweises aus und gibt es bei Deiner Wohnsitzgemeinde ab (Führerausweise aus EU- oder EFTA-Staaten werden in der Regel ohne Prüfung umgeschrieben.)
  • Du erhältst nun entweder eine grüne Fahrerlaubnis oder ein Dokument, das Dir erlaubt in der Schweiz ohne Begleitung Auto zu fahren. (Nimm die grüne Fahrerlaubnis oder das Dokument mit, wenn Du Auto fährst. Bei einer Kontrolle durch die Polizei gilt sie als Deine Fahrerlaubnis.)
  • Innerhalb von 3 Monaten musst Du nun die Kontrollfahrt absolvieren.
  • Bestehst Du die Kontrollfahrt, unterschreibt der Experte Deine grüne Fahrerlaubnis / Dokument. Du erhältst innerhalb ca 10 Tagen Deinen schweizerischen Führerausweis.*
  • Bestehst Du die Kontrollfahrt nicht, behält der Experte Deine grüne Fahrerlaubnis / Dokument ein und Du darfst ab sofort kein Auto in der Schweiz mehr führen.** 


* Wenn Du Deinen schweizerischen Führerschein erhalten hast, versichere Dich bitte, ob bei Punkt 4b ein Ablaufdatum eingetragen ist oder nicht. Falls kein Ablaufdatum eingetragen ist, ist es Dein definitiver Führerausweis. Beim Führerausweis auf Probe ist ein Ablaufdatum eingetragen, i.d.R. drei Jahre in die Zukunft. In diesem Fall bist Du der Weiterbildungspflicht unterstellt. D.h. Du musst innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum (Position 4a) den WAB Kurs besuchen

** Du hast die Führerprüfung nicht bestanden und möchtest trotzdem wieder einen Führerausweis erhalten? Dann musst Du ganz vorne anfangen. Nothelferkurs - Gesuch stellen - Theorieprüfung - Fahrstunden - VKU - Führerprüfung und WAB-Kurs. Was genau das für Dich bedeutet und wie genau Du das machen musst, kannst Du hier nachlesen.


Gesuchformulare zum Umtausch eines ausländischen Führerausweises


Wenn Du im Kanton Baselland wohnhaft bist, kannst Du hier das Gesuch für den Umtausch herunterladen

Gesuch Umtausch

Baselland

Weitere Infos hier klicken

Wenn Du im Kanton Basel-Stadt wohnhaft bist, kannst Du hier das Gesuch für den Umtausch herunterladen

Gesuch Umtausch

​Basel-Stadt

Weitere Infos hier klicken

Wenn Du im Kanton Soloturn wohnhaft bist, kannst Du hier das Gesuch für den Umtausch herunterladen

Gesuch Umtausch

​Soloturn

Weiter Infos hier klicken


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