Senften
Standlicht
Standlicht - obligatorisch
Standlichter dürfen nicht blenden und müssen nachts bei klarem Wetter auf eine Entfernung von 300m sichtbar sein. Das Standlicht muss stets leuchten, wenn die Fern-, Abblend- oder Nebellichter eingeschaltet sind.
Zwei weisse oder hellgelbe Standlichter.
Handhabung
Bei längerem verkehrsbedingten Halten kann auf die Standlichter umgeschaltet werden. Zum Beispiel im Stau vor Bahnübergängen, vor Lichtsignalanlagen bei Baustellen usw.
An ausserorts abgestellten mehrspurigen Fahrzeugen sind die Standlichter oder die Parklichter auf der Seite des Verkehrs zu verwenden.
Infos
Hält man mit seinem Auto an einer unübersichtlichen oder unüblichen Stelle, muss das Standlicht eingeschaltet werden. Dieses Licht ist vorne sehr schwach, hinten normal (Schlusslichter). Das Standlicht dient lediglich der verbesserten Sichtbarkeit des Fahrzeuges für andere Verkehrsteilnehmer. Mit Standlicht darf nicht gefahren werden.