Senften
Rückfahrlicht
Rückfahrlichter - nicht obligatorisch
Rückfahrlichter dürfen nicht blenden und nur die nähere Umgebung hinter dem Fahrzeug beleuchten. Die Rückfahrlichter müssen bei Vorwärtsfahrt und beim Ausschalten der Zündung erlöschen.
Handhabung
Schalten sich automatisch, falls vorhanden, beim Einlegen des Rückwärtsgangs ein.