Senften

Rückfahrlicht

Rückfahrlichter - nicht obligatorisch

Rückfahrlichter dürfen nicht blenden und nur die nähere Umgebung hinter dem Fahrzeug beleuchten. Die Rückfahrlichter müssen bei Vorwärtsfahrt und beim Ausschalten der Zündung erlöschen.

Handhabung

Schalten sich automatisch, falls vorhanden, beim Einlegen des Rückwärtsgangs ein.