Senften

Abblendlicht


Abblendlicht - obligatorisch

Abblendlichter müssen nach oben eine deutliche Hell-Dunkel-Grenze aufweisen. Abblendlichter dürfen gleichzeitig mit den Fernlichtern leuchten.

Zwei weisse oder hellgelbe Abblendlichter, welche die Fahrbahn genügend beleuchten.

Handhabung

Vom Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle, bei schlechten Sichtverhältnissen und in Tunneln sind während der Fahrt die Abblendlichter zu verwenden. Es gilt das obligatorische Fahren mit Licht am Tag (Tagfahrlicht).

Fahrzeuge, die auf markierten Parkfeldern, auf Parkplätzen oder im Bereich genügender Strassenbeleuchtung stehen, müssen nicht beleuchtet sein.

Beim Fahren sind zu verwenden:

  • die Fern- oder Abblendlichter; in Ortschaften wird jedoch nach Möglichkeit auf die Fernlichter verzichtet.
  • bei Nebel, Schneetreiben oder starkem Regen die Abblendlichter, auch tagsüber, wenn die Sicht weniger als 200m beträgt.
  • in Tunnels die Abblendlichter

Infos

Mit dem Abblendlicht schalten sich auch die Schlusslichter ein. Dieses Licht muss bei beschränkten Licht- und Sichtverhältnissen wie Regen, Schneefall, Dunkelheit und Nebel eingeschaltet werden. Bei Fahrzeugen ohne Tagfahrlicht oder Lichtautomatik muss das Abblendlicht während der Fahrt eingestellt sein.

Vom Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle, bei schlechten Sichtverhältnissen und in Tunneln sind während der Fahrt die Abblendlichter zu verwenden. Es gilt das obligatorische Fahren mit Licht am Tag (Tagfahrlicht).

Lichtdrehregler auf Abblendlicht